Kantonale Volksinitiative

Kantonale Volksinitiative «Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit geistiger Behinderung»

Grundsätzlich schreibt es die UNO-BRK (Behindertenrechts-Konvention) vor, welche die Schweiz 2014 unterzeichnet hat. Alle Menschen mit einer Beeinträchtigung, unabhängig der Behinderungsart, haben das Recht an politischen Prozessen zu partizipieren. Sprich, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen und sich auch selbst in ein politisches Amt wählen zu lassen.
Und doch wird diese gesetzlich festgeschriebene Teilhabe in der Praxis grösstenteils nicht umgesetzt. Personen, welche kognitiv beeinträchtigt sind und unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, haben aktuell weder ein Stimm- noch ein Wahlrecht. Nur gerade der Kanton Genf hat diesen Missstand bislang gesetzlich beseitigt. Der Kanton Solothurn soll diesem positiven Beispiel folgen. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Volksinitiative lanciert. Auch wir, von der Selbstvertretung, haben Einsitz im Initiativkomitee. Die Unterschriftensammlung hat begonnen.

Bild-2: Volksinitiative Solothurn. Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung.
Bild-1: Volksinitiative Solothurn. Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung.
Quelle: Selbstvertretung-SO

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