Bellacher Weiher

Mit Gehbehinderung beim Weiher parken

Der Bellacher Weiher ist ein beliebtes Ausflugsziel. Wer es mit einem Fahrzeug besucht, soll beim Schützenhaus parkieren, ausser er hat eine Gehbehinderung. Für diese Menschen will der Gemeinderat eine Sonderregelung einführen.

Bellacher Weiher

«Für gehbehinderte Personen sehr wichtig»

Sowohl Bürger- als auch Einwohnergemeinde seien sich einig, dass die Besucher des Weihers grundsätzlich die Parkplätze beim Schützenhaus benützen sollen. Diese sind ohne Missachtung eines Fahrverbots erreichbar. Abklärungen des Gemeindepräsidenten Fritz Lehmann hätten jedoch ergeben, dass die Parkplätze an der Oberen Weiherstrasse für gehbehinderte Personen von grosser Wichtigkeit seien. Nur von dort ist der Weiher ohne grössere Steigung und auf asphaltierten Wegen erreichbar.
Die Gemeinde will deshalb beim Fahrverbot eine Zusatztafel anbringen, welche die Durchfahrt für Gehbehinderte legalisiert. So soll das Parkieren mit Parkkarte für Behindertenparkplätze oder einer Parkbewilligung der Gemeinde erlaubt werden. Die Parkbewilligung soll beispielsweise an Alters- oder Behindertenheime abgegeben werden. Diese könnten die Karte dann auch Angehörigen von gehbehinderten Heimbewohnern abgeben, damit sie mit diesen einen Ausflug an den Weiher machen können.

Der Gemeinderat von Bellach beschliesst Parkregelung beim Bellacher Weiher.

Anfang Mai hat diese Zeitung in einem Bericht über die Parkplatzsituation beim Bellacher Weiher informiert. Mehrere Autolenker wurden gebüsst, weil sie ihr Fahrzeug an einer nicht erlaubten Stelle parkierten. Dieser oft genutzte Parkplatz in der Nähe des Weihers an der Oberen Weiherstrasse liegt nur wenige Meter nach einem Fahrverbot. Nun hat der Bellacher Gemeinderat einer Parkplatzregelung für die Obere Weiherstrasse zugestimmt. Seit jeher würden von Besuchern des Naherholungsgebietes dort Fahrzeuge abgestellt, obwohl dies nicht zulässig ist, und öfters kassieren sie eine Busse. Bei den gebüssten Fahrzeughaltern führe dies zu Unmut und sie beschwerten sich im Anschluss immer wieder bei der Gemeinde, der Bürgergemeinde (Grundeigentümerin) oder bei der Polizei.

Der Bürgerrat hat der vorgesehenen Regelung zugestimmt. Ziel aller Parteien sei es gewesen, dieses Dauerthema klar und abschliessend zu regeln. Für diese Verkehrsmassnahme brauche es deshalb einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates mit anschliessender amtlicher Publikation und Genehmigung des Kantons.

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