VERLÄNGERUNG BEGLEITERKARTE

Verlängerung der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung 2022 (Begleiterkarte).

Mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) reist eine Begleitperson oder ein Blindenführhund oder beide kostenlos auf den Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten schweizerischen Transportunternehmen. Reisende mit eingeschränkter Mobilität können die Begleiterkarte bei den kantonalen Stellen beantragen.
Aktuell gültig ist die Ausweiskarte 2017–2020; sie wird auf grünem Papier ausgegeben.

SBB Call Center Handicap

Die Mitarbeiter im Kundenkontakt sowie das Kontrollpersonal der beteiligten Transportunternehmen sind über die Verlängerung der Ausweiskarte entsprechend informiert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der SBB Webseite oder an Bahnhöfen und beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).

Swisspass Begleiterkarte
Swisspass Begleiterkarte

Vorgehen im Jahr 2022 ab der SwissPass-Umstellung Ihres Wohnkantons.

Sowohl für die Erneuerung einer bestehenden Begleiterkarte als auch für eine neue Karte schicken Sie das ausgefüllte ärztliche Attest (neues Formular), ein Passfoto und die Kopie eines amtlichen Ausweises an das SBB Contact Center, oder reichen alles mittels Formular mit Upload-Möglichkeit rein. Falls Sie schon einen SwissPass besitzen, müssen Sie nur das ärztliche Attest sowie eine Kopie des Ausweises einreichen. Die genauen Kontaktdaten und Upload-Links werden wir bis Ende 2021 auf dieser Webseite bekanntgeben.

Kleineres Format

Das Ziel ist, dass die neue Ausweiskarte kundenfreundlicher und auf Kundenwunsch in einem kleineren Format erscheinen wird. Ebenfalls Priorität hat die Digitalisierung, die Vereinfachung sowie die Vereinheitlichung bei der Ausgabe der neuen Ausweiskarte. In der heutigen Papierversion soll es die Ausweiskarte nicht mehr geben.

Die Referenzierung auf den SwissPass wird zurzeit geprüft, eine Aussage zum Umsetzungszeitpunkt kann momentan nicht gemacht werden. Aus diesem Grund wird die heutige Begleiterkarte für Reisende mit einer Behinderung mit Gültigkeit 2017-2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Für die Kundinnen und Kunden sowie für die Ausgabestellen entsteht durch die Verlängerung kein Zusatzaufwand.

Die Ausweiskarte können Sie beantragen, wenn:

  • Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, gehbehindert, blind, sehbehindert oder geistig behindert,
  • Sie eine Begleitung brauchen, um den Öffentlichen Verkehr zu nutzen,
  • Sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Wichtige Kontakte zu Hilfeleistungen

Reservieren Sie kostenlose Hilfe für das Ein-und Aussteigen bei Zugfahrten.

Bitte rufen Sie mindestens 1 Stunde vor der gewünschten Hilfeleistung bei SBB-Handicap 0800 007 102 (Gratis in der Schweiz von 6 bis 22.30 Uhr).

Für Reisen ins Ausland: +41 51 225 78 44 (mindestens 48 Stunden im Voraus).

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