Postfiliale in Matzendorf, für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung, nun barrierefrei zugänglich.
Alles begann vor ein paar Monaten, als ich einen grösseren Briefversand auf die Postfiliale in Matzendorf bringen musste. Bereits bei der ersten Flügeltüre hatte ich einen Türabsatz zu überwinden. Da die Türe jedoch offen stand, stellte sie für mich auch kein grösseres Problem dar.
Anders sah die Situation bei der zweiten Türe aus.
Diese war geschlossen. Nur mit grossem Kraftaufwand gelang es mir, diese Türe zu öffnen und so rollend in den Schalterraum zu gelangen. Natürlich wies ich die Filialleiterin höflich auf den Missstand hin. Das Problem war bekannt. Man hätte auch bereit der Post eine entsprechende Rückmeldung gemacht. Diese würde jedoch keinen Anlass sehen, die Türen zu automatisieren.
Ein klarer Fall für die Selbstvertretung. Geht es hier um Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im öffentlichen Raum.
Ich nahm noch gleichentags mit der zuständigen Person bei der Post Kontakt auf und erinnerte an die Existenz eines Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes (BehiG). Zugänglichkeit im öffentlichen Raum ist nicht nett zu haben, sondern gesetzlich umzusetzen. Man verstand meine Argumente. Per Mail stellte ich noch die Kontaktdaten der Firma zu, welche diese Türautomatisationen anbieten.



Seit Anfang Juni öffnet sich die Türe bei der Postfiliale in Matzendorf nun automatisch. Die Rückmeldungen der Kundschaft seien nur positiv. Dies sowohl von Menschen mit Behinderungen, als auch älteren Personen oder Müttern mit Kinderwagen.
Es freut uns, dass wir einen kleinen Beitrag für eine barrierefreie Zugänglichkeit leisten konnten.
Für die Selbstvertretung
Achim Bader