Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative, mutlos und diskriminierend!

Am 25. Juni veröffentlichte der Bundesrat seinen Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative. Das Initiativkomitee sowie zahlreiche Behindertenorganisationen, Verbände und Behindertenkonferenzen, zeigen sich mit der vorliegenden Fassung höchst unzufrieden. Der Gegenvorschlag des Bundesrates ist aus folgenden Gründen nicht annehm- und akzeptierbar:

Das Inklusionsgesetz erfasst nur 1/4 der Menschen mit Behinderungen. Es fehlt an einer klaren und verbindlichen Strategie, wie auch an verbindlichen Massnahmen. Gerade der Bereich der freien Wahl des Wohnortes und der Wohnform ist zu wenig verbindlich geregelt. Da braucht es einen klaren Auftrag an die Kantone. Der Rechtsanspruch für betroffene Personen muss zwingend sichergestellt sein. 

Weiter ist kein wesentlicher Ausbau der Assistenzleistungen und Hilfsmittel vorgesehen. Schlimmer noch, eine Verschlechterung droht.

Weitere Lebensbereiche, wie zum Beispiel die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt wurden im Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative nicht berücksichtigt. 

Der Bundesrat ist in dieser Frage mutlos. Dieser Gegenvorschlag ist eine Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen. 

Wir setzen uns für erhebliche Verbesserungen ein. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Oktober.